Körzucht: aus der VK-ZZO
a)
Würfe nach besonders qualifizierten Elterntieren werden
als
„KÖRZUCHT“ bezeichnet.
Die Körung wird auf Antrag Hunden erteilt, die neben der
Dauerzuchtzulassung auf drei deutschen
VK-Zuchtschauen unter drei
verschiedenen Richtern (deutsche oder ausländische) den
Formwert
Vorzüglich (davon mindestens einmal aus einer
Erwachsenen-Klasse)
erhalten haben. Dem Antrag ist der Nachweis der Voraussetzung
für die
Körung beizufügen. Die Körung wird vom Zuchtbuchführer des
VK
durch Eintragung in das Körbuch und Kennzeichnung der
Ahnentafel
mit der Körnummer vorgenommen.
Deckrüden, die im Ausland stehen, gelten automatisch als
gekört,
wenn sie einen Championtitel oder einen anderen, zur Meldung in
die
Siegerklasse berechtigenden Titel führen.
b)
Der VK erklärt es mit seinen Zuchtzielen konform, dass
vornehmlich
mit gekörten Elterntieren gezüchtet wird. Entsprechendes
Bemühen
der Züchter honoriert er durch einen KÖRZUCHT-Hinweis auf
den
Ahnentafeln des Nachwuchses zweier gekörter Elterntiere.